Fahrschule im Wandel: Das bringt die Reform 2027

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Bundesländern eine umfassende Modernisierung der Fahrschulausbildung auf den Weg gebracht. Ziel der Reform ist es, den Erwerb des Führerscheins einfacher, moderner und vor allem bezahlbarer zu machen.

Hintergrund sind die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Kosten für die Führerscheinausbildung. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums liegen die durchschnittlichen Kosten für einen Pkw-Führerschein mittlerweile bei rund 3.400 Euro.

Mit der geplanten Reform sollen bürokratische Hürden abgebaut, digitale Möglichkeiten stärker genutzt und die Ausbildung flexibler gestaltet werden. Gleichzeitig betont die Bundesregierung ausdrücklich, dass das hohe Sicherheitsniveau der Fahrausbildung erhalten bleiben soll.

Wichtig: Die Reform befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren. Das Bundeskabinett hat die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsentwürfe beschlossen. Für das Inkrafttreten müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen. Geplant ist eine Umsetzung ab Anfang 2027.

Aktueller Stand der Fahrschulreform:

Zeitplan & Beschlüsse

  • 11.02.2026: Eckpunktepapier des Ministeriums 
  • 04.05.2026: Referentenentwurf
  • 20.05.2026: Kabinettsbeschluss
  • 29.05.2026: Gesetzentwurf im Bundesrat 
  • 10.06.2026: Ausbildungs-Verordnung im Bundesrat 

Juni/Juli 2026: Beratung & Zustimmung in Bundestag und Bundesrat

Dezember 2026: Ausfertigung und Verkündung

01.01.2027: Geplantes Inkrafttreten

Den vollständigen Referentenentwurf stellen wir Euch hier direkt zur Verfügung. 

Referentenentwurf Teil 1
Referentenentwurf Teil 2

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Viele Fahrschulen spüren derzeit, dass die Nachfrage nicht mehr so konstant ist wie in den vergangenen Jahren. Gleichzeitig steigen Kosten, der Wettbewerb nimmt zu und mit der Fahrschulreform 2027 stehen weitere Veränderungen bevor. Wer jetzt lediglich abwartet, läuft Gefahr, den Anschluss zu verlieren.

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Alle geplanten Änderungen im Überblick

Digitalisierung der Theorie

Künftig sollen Fahrschulen deutlich mehr digitale Unterrichtsangebote bereitstellen dürfen. Der Theorieunterricht könnte vollständig online oder in hybriden Modellen durchgeführt werden.

Dadurch sollen:

• Anfahrtswege entfallen
• Unterricht flexibler besucht werden können
• Fahrschulen weniger Raumkosten haben
• moderne Lernkonzepte einfacher umgesetzt werden

Für Fahrschüler bedeutet dies mehr zeitliche Flexibilität und die Möglichkeit, theoretische Inhalte ortsunabhängig zu absolvieren.

Überarbeitung des Fragenkatalogs

Der Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung umfasst derzeit über 1.100 Fragen. Nach den aktuellen Reformplänen soll dieser Umfang um etwa ein Drittel reduziert werden. Ziel ist es, die Prüfung verständlicher zu gestalten und sich stärker auf die tatsächlich relevanten Inhalte für die Verkehrssicherheit zu konzentrieren. Die Qualität der Ausbildung soll dabei erhalten bleiben. Es geht nicht darum, die Prüfung „einfacher“ zu machen, sondern unnötige Komplexität abzubauen.

Kürzere praktische Prüfungen

Mehr Prüfungen pro Tag und kürzere Wartezeiten:

• Gesamtprüfungsdauer: 55 → 40 Minuten
• Reine Fahrzeit: 30 → 25 Minuten

Verpflichtende Feststellung der Prüfungsreife:

• Probefahrt mit dem Fahrlehrer vor der Prüfungsanmeldung
• Durchführung im realen Straßenverkehr (kein Fahrsimulator)
• Anmeldung zur praktischen Prüfung erst nach bestätigter Prüfungsreife
• Elektronische Dokumentation durch die Fahrschule

Zusätzlich:
Verbindliche Identitätskontrolle mit Personalausweis oder Reisepass vor Prüfungsbeginn. Ohne gültigen Ausweis findet die praktische Prüfung nicht statt.

Anpassung der Sonderfahrten

Aktuell sind für den Pkw- und Motorradführerschein gesetzlich festgelegte Sonderfahrten vorgeschrieben, darunter:
• Überlandfahrten
• Autobahnfahrt
• Fahrten bei Dunkelheit

Diese Fahrten müssen weiterhin im Fahrschulfahrzeug stattfinden und dürfen nicht durch Fahrsimulatoren ersetzt werden. Auch bei einer Führerscheinerweiterung ist keine Anrechnung bereits absolvierter Sonderfahrten vorgesehen. Statt einer festen Anzahl von Sonderfahrten soll künftig stärker der tatsächliche Ausbildungsstand im Mittelpunkt stehen. Entscheidend ist, dass Fahrschüler die relevanten Verkehrssituationen sicher beherrschen.

Modernisierung der Schaltkompetenz-Ausbildung

Ziel ist es, die Ausbildung flexibler und effizienter zu gestalten, ohne die Qualität zu beeinträchtigen:

• Reduzierung der Schaltkompetenz-Ausbildung von 10 auf 7 Unterrichtsstunden
• Der überwiegende Teil der Ausbildung kann künftig am Fahrsimulator erfolgen
• Auf öffentlichen Straßen ist nur noch eine 15-minütige Überprüfungsfahrt mit einem Schaltfahrzeug vorgeschrieben

Durch den verstärkten Einsatz von Simulatoren sollen Zeit- und Ausbildungskosten reduziert werden.

Mehr Transparenz bei Preisen und Erfolgsquoten

Geplant ist, dass Fahrschulen künftig ihre Preise und Erfolgsquoten zentral melden müssen. Für Verbraucher könnte dadurch erstmals ein objektiver Vergleich verschiedener Anbieter möglich werden. Die Bundesregierung erwartet, dass ein transparenterer Markt den Wettbewerb stärkt und langfristig zu faireren Preisen führt.

Weniger Bürokratie für Fahrschulen

Die Bundesregierung plant, zahlreiche Vorschriften zu vereinfachen oder abzuschaffen.

Fahrschulen sollen künftig mehr Freiheiten bei der Gestaltung ihrer Ausbildung erhalten. Gleichzeitig sollen Verwaltungsaufwand und Dokumentationspflichten reduziert werden.

Dadurch sollen Kosten eingespart werden, die bislang indirekt über die Ausbildungspreise an Fahrschüler weitergegeben werden.

Laienausbildung im Test

Voraussetzungen:

• Erfolgreiche Absolvierung der Theorieprüfung
• Sechs praktische Fahrstunden
• Max. zwei Begleitpersonen

Begleitpersonen:
• müssen Fahrschülern besonders nahestehen (z.B. Eltern)
• müssen Führerschein der Klasse B seit mind. sieben Jahren besitzen
• dürfen maximal einen Punkt im Fahreignungsregister (FAER) haben

Laienausbildung:

• Mind. 1.000 Kilometer Fahrtleistung in Begleitung
• Theoretische Einweisung gemeinsam mit Begleitpersonen
• Fahrschüler muss alle Fahrten protokollieren

Phase I: Mind. 500 und max. 600 Kilometer mit Begleitperson, danach eine verpflichtende Beobachtungsfahrt mit Begleitperson und Fahrlehrer
Autobahnfahrten in dieser Phase verboten
• Nach Beobachtungsfahrt mind. 6 weitere Fahrstunden, darunter die Zusatzfahrten (Überland-, Nacht- und Autobahnfahrt)
Phase II: Mind. 500 weitere Kilometer mit Begleitperson (Autobahnfahrten möglich)
Im Anschluss weitere Fahrstunden mit Fahrlehrer (falls notwendig)

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